Wichtig: Wenn das Auto auf jemand anderen (z. B. die Tochter) zugelassen wird, aber der Versicherungsvertrag auf eine andere Person läuft (z. B. den Vater), muss die Tochter als Fahrzeughalterin zusätzlich in der Versicherung eingetragen sein. Kurz gesagt: Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer müssen beide in der eVB-Nummer hinterlegt worden sein, sonst klappt die Online-Zulassung nicht!